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Diese Änderungen gibt es 2026 in der Pflege

Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt wissen sollten

Zum Jahreswechsel bringt 2026 wichtige Neuerungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Ziel ist es, Pflege einfacher, gerechter und alltagstauglicher zu gestalten.

Ab dem 01.01.2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst.


Verkürzte Abrechnungszeit bei der Verhinderungspflege

Ab 2026 gilt für die Verhinderungspflege eine klare Frist:

  • Leistungen können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.

  • Beispiel: Nutzen Sie Verhinderungspflege im Jahr 2026, muss die Abrechnung spätestens bis 31.12.2027 erfolgen.

  • Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch unwiderruflich. Eine spätere Antragstellung ist dann nicht mehr möglich.

👉 Unser Tipp: Reichen Sie Anträge künftig möglichst zeitnah ein, um keinen Anspruch zu verlieren.


Pflicht-Beratungsbesuche werden vereinheitlicht

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, gibt es eine spürbare Erleichterung:

  • Der verpflichtende Beratungsbesuch muss künftig nur noch zweimal im Jahr nachgewiesen werden.

  • Damit gelten dieselben Regeln wie bereits für Pflegegrad 2 und 3.

  • Auf Wunsch kann die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 weiterhin vierteljährlich erfolgen.

Neu ist außerdem die digitale Übermittlung:

  • Ambulante Pflegedienste und Pflegefachkräfte können die Beratungsprotokolle künftig elektronisch an die Pflegekassen senden.

  • Die genauen Abläufe legt der GKV-Spitzenverband noch fest.


Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt

Eine wichtige Verbesserung für pflegende Angehörige:

  • Bei einem Krankenhaus-, Reha- oder Vorsorgeaufenthalt wird das Pflegegeld nun bis zu acht Wochen weitergezahlt (statt bisher vier).

  • Auch die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson werden für bis zu acht Wochen weiter übernommen.

Damit wird anerkannt, dass Pflegepersonen auch in dieser Zeit grundsätzlich zur Pflege bereitstehen.


Soziale Absicherung während der Pflegezeit

Pflegende Angehörige, die sich nach dem Pflegezeitgesetz vollständig von der Arbeit freistellen lassen, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten – das gilt schon länger.

Neu ist nun eine wichtige Klarstellung:

  • Der Zuschuss läuft bis zum Ende der Pflegezeit weiter, auch wenn die pflegebedürftige Person währenddessen verstirbt.

  • Die Pflegezeit endet in diesem Fall erst vier Wochen nach dem Todesfall, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wird.


Bescheinigung bei akuter Pflegesituation

In akuten Pflegesituationen können Angehörige Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dafür ist eine Bescheinigung nötig.

Ab 2026 gilt:

  • Diese Bescheinigung darf nicht mehr nur von Ärzt:innen, sondern auch von Pflegefachpersonen ausgestellt werden.

Das erleichtert den schnellen Zugang zu:

  • Pflegeunterstützungsgeld

  • kurzzeitiger Arbeitsverhinderung


Aktive Prävention in der häuslichen Pflege

Prävention rückt stärker in den Fokus:

  • Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen können künftig konkrete Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen.

  • Dazu zählen z. B. Bewegung, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressbewältigung.

Die Empfehlungen können erfolgen:

  • nach der Begutachtung

  • während der Pflegeberatung

  • im Rahmen von Pflegesachleistungen

  • bei den regelmäßigen Beratungsbesuchen bei Pflegegeldbezug

👉 Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Ziel ist es, Pflegebedürftige möglichst lange gesund und selbstständig zu halten.


Pflege-Apps (DiPA) werden leichter nutzbar

Digitale Pflegeanwendungen sollen endlich praxistauglicher werden:

  • Das bisher sehr komplizierte Anerkennungsverfahren für Pflege-Apps wird vereinfacht.

  • Neu: Auch Apps zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ehrenamtlicher Pflegepersonen können beantragt werden.

Auch finanziell gibt es Verbesserungen:

  • Bis zu 40 € monatlich für die App selbst

  • Zusätzlich bis zu 30 € monatlich für begleitende Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst


Klarere Regeln bei Strafzahlungen der Pflegekassen

Bearbeitet eine Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad nicht rechtzeitig, gibt es bereits Strafzahlungen. Ab 2026 gelten klare Fristen:

  • Die Pflegekasse muss die Strafzahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristüberschreitung leisten.

  • Das gilt auch bei verkürzten Begutachtungsfristen (z. B. 5 oder 10 Arbeitstage).

Ausnahme:

  • Personen in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten weiterhin keine Strafzahlung.

Bei Verzögerungen, die die Pflegekasse nicht selbst zu verantworten hat, gilt:

  • Die Frist ruht während der Verzögerung.

  • Neu: Wenn ein Begutachtungstermin bereits feststand und verschoben werden muss, hat die Pflegekasse 15 zusätzliche Arbeitstage Entscheidungszeit.

 
 
 

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