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Sonderthema: Der neue Gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

💡 Was ist neu?

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kommen ab dem 1. Juli 2025 bedeutende Änderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Insbesondere die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden überarbeitet – und zusammengelegt.

Stichwort: „Gemeinsamer Jahresbetrag“ – was kompliziert klingt, ist in Wahrheit eine große Erleichterung.


Was bedeutet das konkret?

Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen ein flexibler Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung – und zwar gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie!

Bisher gab es zwei getrennte Budgets:

  • 1.685 € für Verhinderungspflege

  • 1.854 € für KurzzeitpflegeJetzt: ein gemeinsamer Topf.

Und das Beste? ➕

  • Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt

  • Die Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden

  • Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad oder im gleichen Haushalt) können zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zur Höhe des Gesamtbetrags erstattet bekommen

  • Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt


🔁 Was passiert mit Leistungen, die schon im ersten Halbjahr 2025 genutzt wurden?

Kein Geldverlust – aber: es wird angerechnet.

Beispiel:Wenn im März 2025 bereits 1.391,50 € für eine Kurzzeitpflege ausgegeben wurden, reduziert sich der gemeinsame Jahresbetrag entsprechend. Übrig bleiben ab Juli noch 2.147,50 €.

👉 Wichtig: Auch die Dauer (z. B. Pflegetage) wird mitgerechnet.


📝 Dokumentation & Informationspflicht

Pflegedienste oder Einrichtungen, die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege leisten, müssen:

  • Die Pflegekasse bis spätestens Ende des Folgemonats über Dauer & Kosten informieren

  • Eine klare Kostenübersicht für die Pflegebedürftigen ausstellen

🔔 Diese Pflicht gilt nicht für private Helfer wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte.


🔮 Ausblick: Dynamisierung ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Basis ist die durchschnittliche Inflationsrate der letzten drei Jahre.💬 Das Ziel: Die Leistungen sollen dauerhaft kaufkraftsicher bleiben.


🔗 Weitere Infos

💬 Fazit:Der neue Gemeinsame Jahresbetrag ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu vereinfachen. Als Alltagsbegleiterin oder Unterstützungsnetzwerk-Partner:in solltest du diese Infos parat haben – denn du bist oft die erste Anlaufstelle für Betroffene!

 
 
 

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