Sonderthema: Der neue Gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
- Senioren WG Mit Herz

- 16. Juli
- 2 Min. Lesezeit
💡 Was ist neu?
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kommen ab dem 1. Juli 2025 bedeutende Änderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Insbesondere die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden überarbeitet – und zusammengelegt.
Stichwort: „Gemeinsamer Jahresbetrag“ – was kompliziert klingt, ist in Wahrheit eine große Erleichterung.
✅ Was bedeutet das konkret?
Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen ein flexibler Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung – und zwar gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie!
Bisher gab es zwei getrennte Budgets:
1.685 € für Verhinderungspflege
1.854 € für KurzzeitpflegeJetzt: ein gemeinsamer Topf.
Und das Beste? ➕
Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt
Die Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad oder im gleichen Haushalt) können zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zur Höhe des Gesamtbetrags erstattet bekommen
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt
🔁 Was passiert mit Leistungen, die schon im ersten Halbjahr 2025 genutzt wurden?
Kein Geldverlust – aber: es wird angerechnet.
Beispiel:Wenn im März 2025 bereits 1.391,50 € für eine Kurzzeitpflege ausgegeben wurden, reduziert sich der gemeinsame Jahresbetrag entsprechend. Übrig bleiben ab Juli noch 2.147,50 €.
👉 Wichtig: Auch die Dauer (z. B. Pflegetage) wird mitgerechnet.
📝 Dokumentation & Informationspflicht
Pflegedienste oder Einrichtungen, die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege leisten, müssen:
Die Pflegekasse bis spätestens Ende des Folgemonats über Dauer & Kosten informieren
Eine klare Kostenübersicht für die Pflegebedürftigen ausstellen
🔔 Diese Pflicht gilt nicht für private Helfer wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte.
🔮 Ausblick: Dynamisierung ab 2028
Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Basis ist die durchschnittliche Inflationsrate der letzten drei Jahre.💬 Das Ziel: Die Leistungen sollen dauerhaft kaufkraftsicher bleiben.
🔗 Weitere Infos
💬 Fazit:Der neue Gemeinsame Jahresbetrag ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu vereinfachen. Als Alltagsbegleiterin oder Unterstützungsnetzwerk-Partner:in solltest du diese Infos parat haben – denn du bist oft die erste Anlaufstelle für Betroffene!

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