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Pflegegrad beantragen: Was ist ein Pflegegrad und wie funktioniert die Einstufung?

21. Aug.
5 Min. Lesezeit

Plötzlich wird der Alltag schwieriger. Das Duschen klappt nicht mehr alleine, beim Anziehen wird Hilfe benötigt, Einkaufen ist kaum noch möglich oder ein Angehöriger vergisst aufgrund einer Demenz immer häufiger wichtige Dinge.


Viele Familien stellen sich dann irgendwann die Frage:

Brauchen wir einen Pflegegrad – und wie beantragen wir ihn eigentlich?


Ein Pflegegrad ist wichtig, denn er entscheidet darüber, welche Unterstützung ein pflegebedürftiger Mensch von seiner Pflegeversicherung erhalten kann. Dazu können beispielsweise Pflegegeld, Leistungen eines Pflegedienstes, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für einen altersgerechten Umbau gehören.

Wir erklären Schritt für Schritt, was ein Pflegegrad ist, wann ein Antrag sinnvoll sein kann und wie die Begutachtung abläuft.


Was ist ein Pflegegrad?


Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen im täglichen Leben beeinträchtigt sind.


Dabei geht es nicht ausschließlich darum, ob jemand körperlich pflegebedürftig ist.

Auch Einschränkungen durch beispielsweise Demenz, kognitive Veränderungen oder psychische Erkrankungen können bei der Einstufung berücksichtigt werden. Entscheidend ist, wie selbstständig die betreffende Person ihren Alltag tatsächlich noch bewältigen kann.


Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade:

Pflegegrad

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeiten

Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigungen

Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigungen

Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigungen

Pflegegrad 4

schwerste Beeinträchtigungen

Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?



Ein Antrag kann sinnvoll sein, sobald Sie feststellen, dass ein Mensch regelmäßig Unterstützung benötigt und bestimmte Dinge im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann.

Das können ganz unterschiedliche Situationen sein:

Die Mutter benötigt Hilfe beim Duschen und Anziehen. Der Vater kann nicht mehr alleine einkaufen oder Mahlzeiten zubereiten. Das Treppensteigen wird zunehmend schwierig. Medikamente müssen vorbereitet oder deren Einnahme überwacht werden. Aufgrund einer Demenz funktioniert die zeitliche oder räumliche Orientierung nicht mehr zuverlässig.


Wichtig dabei:

Warten Sie nicht, bis überhaupt nichts mehr geht.

Ein Pflegegrad setzt nicht voraus, dass ein Mensch bettlägerig oder rund um die Uhr auf Pflege angewiesen ist. Bereits geringe Beeinträchtigungen können zu Pflegegrad 1 führen.


Wie beantrage ich einen Pflegegrad?


Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Für den ersten Antrag braucht es zunächst keinen komplizierten Roman. Ein Pflegegrad kann grundsätzlich formlos beantragt werden.


Eine einfache Formulierung kann beispielsweise lauten:

Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags schriftlich. Mit freundlichen Grüßen[Name]

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag lieber frühzeitig.


Denn bei einer Bewilligung können Leistungen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt werden.


Was passiert nach dem Antrag?


Nach dem Antrag veranlasst die Pflegekasse eine Begutachtung.

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese grundsätzlich durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei wird untersucht, wie selbstständig die betreffende Person ihren Alltag noch bewältigen kann.


Und hier liegt ein häufiger Irrtum:

Es geht bei der Begutachtung nicht nur um Diagnosen.


Eine Diagnose wie Demenz, Parkinson oder eine andere Erkrankung führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf den Alltag.


Was wird bei der Begutachtung geprüft?


Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche:


1. MobilitätKann die Person beispielsweise selbstständig aufstehen, ihre Position verändern, sich innerhalb der Wohnung bewegen oder Treppen bewältigen?

2. Kognitive und kommunikative FähigkeitenWie gut funktionieren Orientierung, Erinnerungsvermögen, Kommunikation und das Treffen eigener Entscheidungen?

3. Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenGibt es beispielsweise Ängste, Unruhe, aggressives Verhalten oder andere psychische Auffälligkeiten?

4. SelbstversorgungWie selbstständig funktionieren Körperpflege, Anziehen, Essen und Trinken?

5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenKann die Person beispielsweise Medikamente selbstständig einnehmen und mit notwendigen medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen umgehen?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteKann der Tagesablauf selbstständig gestaltet werden? Werden soziale Kontakte gepflegt und Aktivitäten eigenständig geplant?


Die einzelnen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und anschließend zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt.


Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?


Das Ergebnis der Begutachtung wird in Punkten ausgedrückt:

Gesamtpunkte

Pflegegrad

12,5 bis unter 27

Pflegegrad 1

27 bis unter 47,5

Pflegegrad 2

47,5 bis unter 70

Pflegegrad 3

70 bis unter 90

Pflegegrad 4

90 bis 100

Pflegegrad 5

Ab 12,5 Punkten liegt somit Pflegegrad 1 vor.


Unser Tipp: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor


Viele Menschen machen beim Termin unbewusst einen Fehler: Sie möchten zeigen, was sie noch alles können.


Das ist menschlich und verständlich. Für eine realistische Einstufung sollte aber der tatsächliche Unterstützungsbedarf sichtbar werden.

Sätze wie „Das geht schon irgendwie“ oder „Ich möchte niemandem zur Last fallen“ helfen bei der Begutachtung nicht weiter, wenn in Wirklichkeit täglich Unterstützung notwendig ist.


Schreiben Sie deshalb bereits vor dem Termin einige Tage lang auf:


  • Wobei wird täglich oder regelmäßig Hilfe benötigt?

  • Was funktioniert nur noch mit Anleitung oder Erinnerung?

  • Wo besteht Sturzgefahr?

  • Wer hilft beim Duschen, Anziehen oder Toilettengang?

  • Wer kümmert sich um Medikamente?

  • Kann die Person alleine einkaufen und kochen?

  • Kann sie Termine und ihren Tagesablauf selbst organisieren?

  • Gibt es nachts Unterstützungsbedarf?

  • Welche Hilfsmittel werden benötigt?


Auch Arztberichte, Entlassungsberichte und andere relevante medizinische Unterlagen können bei der Vorbereitung hilfreich sein. Pflegehilfe empfiehlt ebenfalls ein Pflegetagebuch, damit alltägliche Hilfestellungen, die Angehörige längst selbstverständlich übernommen haben, nicht vergessen werden.


Und wenn möglich: Lassen Sie einen Angehörigen oder eine andere vertraute Person beim Begutachtungstermin dabei sein.


Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad?


Das hängt vom jeweiligen Pflegegrad und von der Versorgungssituation ab.

Für die häusliche Pflege beträgt das monatliche Pflegegeld 2026:

Pflegegrad

Pflegegeld monatlich

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

347 €

Pflegegrad 3

599 €

Pflegegrad 4

800 €

Pflegegrad 5

990 €

Alternativ bzw. teilweise kombiniert können ab Pflegegrad 2 ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden. Diese reichen 2026 von bis zu 796 € monatlich bei Pflegegrad 2 bis zu 2.299 € bei Pflegegrad 5.


Wichtig: Auch mit Pflegegrad 1 gibt es bereits Unterstützung. Dazu gehört beispielsweise der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und weitere Leistungen genutzt werden.


Und hier wird es für Senioren WG mit Herz interessant


Der Entlastungsbetrag kann unter den jeweiligen Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.


Das kann beispielsweise Unterstützung im Haushalt, Begleitung beim Einkaufen, gemeinsame Aktivitäten oder andere Entlastung im Alltag sein.


Gerade diese kleinen Hilfen können einen großen Unterschied machen: Sie können dazu beitragen, dass ältere Menschen länger selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben und Angehörige gleichzeitig Entlastung erfahren.


Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?


Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass die Entscheidung richtig sein muss.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist es, das Gutachten genau anzusehen und zu prüfen, ob der tatsächliche Unterstützungsbedarf vollständig erfasst wurde.


Das gilt übrigens auch, wenn zwar ein Pflegegrad bewilligt wurde, Sie aber der Meinung sind, dass die Einstufung zu niedrig ausgefallen ist.


Kann ein Pflegegrad später erhöht werden?


Ja.

Pflegebedürftigkeit kann sich verändern. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und im Alltag deutlich mehr Unterstützung notwendig wird, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Anschließend wird der Unterstützungsbedarf erneut bewertet.


Pflegegrad beantragen – keine Angst vor dem ersten Schritt


Für viele Familien beginnt das Thema Pflege schleichend. Erst wird beim Einkauf geholfen, dann beim Haushalt, irgendwann bei der Körperpflege – und plötzlich ist Unterstützung zum festen Bestandteil des Alltags geworden.


Genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob ein Pflegegrad infrage kommt.

Ein Pflegegrad ist kein Etikett. Er ist vor allem der Zugang zu Unterstützung.

Und Unterstützung kann dabei helfen, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten, Angehörige zu entlasten und gemeinsam eine Versorgung zu finden, die wirklich zum Leben des jeweiligen Menschen passt.


Sie wissen nicht, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt?

Bei Senioren WG mit Herz schauen wir gemeinsam auf Ihre persönliche Situation. Ob Alltagshilfe, Unterstützung zu Hause, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder die Vermittlung weiterer Angebote aus unserem Netzwerk – wir helfen Ihnen dabei, Orientierung zu finden und die nächsten Schritte zu planen.


Stand: August 2026. Die genannten Leistungsbeträge entsprechen den aktuell veröffentlichten Leistungsansprüchen der Pflegeversicherung für 2026.


 
 

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