Die Finanzierung einer Pflege-Wohngemeinschaft setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben der Miete und den Nebenkosten müssen auch Ausgaben für Pflege, Betreuung, Haushaltsführung sowie eventuelle Investitionen und Renovierungen berücksichtigt werden.
Finanzierungsbestandteile einer Pflege-WG
Miete und Nebenkosten:
Jeder Bewohner zahlt seinen Anteil an der Miete und den Nebenkosten.
Es kann individuell oder gemeinschaftlich mit dem Vermieter ein Mietvertrag geschlossen werden.
Pflege- und Betreuungsleistungen:
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung Sachleistungen für die ambulante Pflege.
Bewohner:innen einer Wohngemeinschaft mit mindestens 3 und maximal 12 Pflegebedürftigen können einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten (§ 38a SGB XI).
Zusätzlich gibt es für alle Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI).
Bei Pflegegrad 1 stehen nur die 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Einmalige Zuschüsse für den Start und Wohnraumanpassungen:
Ab Pflegegrad 2 kann für den Aufbau der Wohngemeinschaft ein Zuschuss von bis zu 2.613 Euro pro Person beantragt werden (max. 10.452 Euro pro WG; § 45e SGB XI).
Für Wohnraumanpassungen, wie barrierefreie Umbaumaßnahmen, stehen weitere bis zu 4.180 Euro pro Person zur Verfügung (§ 40 SGB XI).
Zusätzliche Unterstützung durch Sozialhilfe:
Falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Leistungen im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII) beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.
Fazit
Eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft kann durch verschiedene staatliche Zuschüsse und Pflegeleistungen finanziell erleichtert werden. Besonders wichtig ist die frühzeitige Planung und Beratung, um alle verfügbaren Mittel optimal zu nutzen. Senioren WG mit Herz unterstützt dich gerne bei der Finanzierung und Antragstellung!
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