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  • Mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen

    Seit dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, freiwillig weiterarbeiten und bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen – dank der neuen Aktivrente . Die Aktivrente richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze (67 Jahre). Ob bereits Rentenbezug besteht oder dieser aufgeschoben wird, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind Selbstständige, Minijobber, Land- und Forstwirte sowie Beamtinnen und Beamte. Steuern und Versicherungen: Der Hinzuverdienst bis 2.000 Euro monatlich ist steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch an. Verdient man mehr, müssen auf den darüberliegenden Betrag Steuern gezahlt werden. Ziele der Aktivrente: Die Maßnahme soll einen Anreiz schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben, den Fachkräftemangel abmildern und sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern Vorteile bringen. Gleichzeitig stärkt sie die Wirtschaft und die Sozialversicherungssysteme und fördert Generationengerechtigkeit. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Wirksamkeit der Aktivrente zu überprüfen.

  • Diese Änderungen gibt es 2026 in der Pflege

    Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt wissen sollten Zum Jahreswechsel bringt 2026 wichtige Neuerungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Der Bundesrat hat am 19.12.2025  das BEEP – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege  beschlossen. Ziel ist es, Pflege einfacher, gerechter und alltagstauglicher zu gestalten. Ab dem 01.01.2026  treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst. Verkürzte Abrechnungszeit bei der Verhinderungspflege Ab 2026 gilt für die Verhinderungspflege eine klare Frist: Leistungen können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr  abgerechnet werden. Beispiel: Nutzen Sie Verhinderungspflege im Jahr 2026 , muss die Abrechnung spätestens bis 31.12.2027  erfolgen. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch unwiderruflich . Eine spätere Antragstellung ist dann nicht mehr möglich. 👉 Unser Tipp:  Reichen Sie Anträge künftig möglichst zeitnah ein, um keinen Anspruch zu verlieren. Pflicht-Beratungsbesuche werden vereinheitlicht Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 , die ausschließlich Pflegegeld beziehen, gibt es eine spürbare Erleichterung: Der verpflichtende Beratungsbesuch muss künftig nur noch zweimal im Jahr  nachgewiesen werden. Damit gelten dieselben Regeln wie bereits für Pflegegrad 2 und 3. Auf Wunsch kann die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 weiterhin vierteljährlich  erfolgen. Neu ist außerdem die digitale Übermittlung : Ambulante Pflegedienste und Pflegefachkräfte können die Beratungsprotokolle künftig elektronisch an die Pflegekassen senden . Die genauen Abläufe legt der GKV-Spitzenverband noch fest. Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt Eine wichtige Verbesserung für pflegende Angehörige: Bei einem Krankenhaus-, Reha- oder Vorsorgeaufenthalt wird das Pflegegeld nun bis zu acht Wochen  weitergezahlt (statt bisher vier). Auch die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson  werden für bis zu acht Wochen weiter übernommen. Damit wird anerkannt, dass Pflegepersonen auch in dieser Zeit grundsätzlich zur Pflege bereitstehen. Soziale Absicherung während der Pflegezeit Pflegende Angehörige, die sich nach dem Pflegezeitgesetz  vollständig von der Arbeit freistellen lassen, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten – das gilt schon länger. Neu ist nun eine wichtige Klarstellung: Der Zuschuss läuft bis zum Ende der Pflegezeit weiter , auch wenn die pflegebedürftige Person währenddessen verstirbt. Die Pflegezeit endet in diesem Fall erst vier Wochen nach dem Todesfall , sofern keine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wird. Bescheinigung bei akuter Pflegesituation In akuten Pflegesituationen können Angehörige Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dafür ist eine Bescheinigung nötig. Ab 2026 gilt: Diese Bescheinigung darf nicht mehr nur von Ärzt:innen , sondern auch von Pflegefachpersonen  ausgestellt werden. Das erleichtert den schnellen Zugang zu: Pflegeunterstützungsgeld kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Aktive Prävention in der häuslichen Pflege Prävention rückt stärker in den Fokus: Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen können künftig konkrete Präventionsangebote  der Krankenkassen empfehlen. Dazu zählen z. B. Bewegung, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressbewältigung. Die Empfehlungen können erfolgen: nach der Begutachtung während der Pflegeberatung im Rahmen von Pflegesachleistungen bei den regelmäßigen Beratungsbesuchen bei Pflegegeldbezug 👉 Die Kosten übernehmen die Krankenkassen . Ziel ist es, Pflegebedürftige möglichst lange gesund und selbstständig zu halten. Pflege-Apps (DiPA) werden leichter nutzbar Digitale Pflegeanwendungen sollen endlich praxistauglicher werden: Das bisher sehr komplizierte Anerkennungsverfahren für Pflege-Apps wird vereinfacht. Neu: Auch Apps zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ehrenamtlicher Pflegepersonen  können beantragt werden. Auch finanziell gibt es Verbesserungen: Bis zu 40 € monatlich  für die App selbst Zusätzlich bis zu 30 € monatlich  für begleitende Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst Klarere Regeln bei Strafzahlungen der Pflegekassen Bearbeitet eine Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad nicht rechtzeitig, gibt es bereits Strafzahlungen. Ab 2026 gelten klare Fristen: Die Pflegekasse muss die Strafzahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen  nach Fristüberschreitung leisten. Das gilt auch bei verkürzten Begutachtungsfristen (z. B. 5 oder 10 Arbeitstage). Ausnahme: Personen in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten weiterhin keine Strafzahlung. Bei Verzögerungen, die die Pflegekasse nicht selbst zu verantworten hat , gilt: Die Frist ruht während der Verzögerung. Neu: Wenn ein Begutachtungstermin bereits feststand und verschoben werden muss, hat die Pflegekasse 15 zusätzliche Arbeitstage  Entscheidungszeit.

  • ✨ Senioren WG mit Herz – Nähe, die gut tut ✨

    Du möchtest immer auf dem Laufenden bleiben, wenn es um liebevolle Alltagsbegleitung, freie WG-Plätze und echte Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geht? Dann komm jetzt in unseren WhatsApp-Kanal der Senioren WG mit Herz! ❤️‍🩹 Hier erwartet dich: 🤝 Einblicke in unseren WG-Alltag 💡 Tipps rund um Pflege, Entlastung & Selbstfürsorge 🏡 Infos zu neuen WG-Plätzen & Angeboten 🧡 Geschichten, die berühren 📣 Updates zu Veranstaltungen & Projekten …und ganz viel Herz für dich und deine Liebsten! 👉 Hier direkt beitreten:

  • Aktualisierte Pflege-Informationen in 18 Sprachen – jetzt verfügbar! 🌍

    Gute Neuigkeiten für alle, die sich rund um das Thema Pflegeversicherung  informieren möchten: Der beliebte Handzettel „Leistungen der Pflegeversicherung“  wurde komplett überarbeitet und steht nun in 18 Sprachen  zur Verfügung! Das Informationsblatt bietet einen klaren Überblick über die wichtigsten Leistungen und Fachbegriffe der Pflegeversicherung  – ideal, um Ratsuchenden, Angehörigen oder Pflegebedürftigen den Zugang zu diesen Themen zu erleichtern. 💡 Was ist neu? Der Handzettel wurde an die Änderungen angepasst, die sich durch den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag  ergeben.Dieser wurde zum 01.07.2025  im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes  eingeführt und ermöglicht nun eine flexiblere Nutzung der Leistungen  für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 📚 Wer hat das ermöglicht? Die Übersetzungen wurden finanziert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ,mit Unterstützung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Mönchengladbach . Dafür ein herzliches Dankeschön! 💖 🔗 Hier geht’s zu den aktualisierten Materialien: 👉 https://alter-pflege-demenz-nrw.de/li/materialie/zur-weitergabe-an-ratsuchende-leistungen-der-pflegeversicherung/

  • Sonderthema: Der neue Gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

    💡 Was ist neu? Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kommen ab dem 1. Juli 2025 bedeutende Änderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Insbesondere die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege  wurden überarbeitet – und zusammengelegt. Stichwort: „Gemeinsamer Jahresbetrag“  – was kompliziert klingt, ist in Wahrheit eine große Erleichterung. ✅ Was bedeutet das konkret? Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen ein flexibler Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro  zur Verfügung – und zwar gemeinsam für Verhinderungs- und  Kurzzeitpflege . Das Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie! Bisher gab es zwei getrennte Budgets: 1.685 €  für Verhinderungspflege 1.854 €  für KurzzeitpflegeJetzt: ein gemeinsamer Topf. Und das Beste? ➕ Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt Die Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr  genutzt werden Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad oder im gleichen Haushalt) können zusätzliche Aufwendungen  wie Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zur Höhe des Gesamtbetrags erstattet bekommen Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte  weitergezahlt 🔁 Was passiert mit Leistungen, die schon im ersten Halbjahr 2025 genutzt wurden? Kein Geldverlust – aber: es wird angerechnet. Beispiel:Wenn im März 2025 bereits 1.391,50 € für eine Kurzzeitpflege ausgegeben wurden, reduziert sich der gemeinsame Jahresbetrag entsprechend. Übrig bleiben ab Juli noch 2.147,50 €. 👉 Wichtig: Auch die Dauer  (z. B. Pflegetage) wird mitgerechnet. 📝 Dokumentation & Informationspflicht Pflegedienste oder Einrichtungen, die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege leisten, müssen: Die Pflegekasse bis spätestens Ende des Folgemonats  über Dauer & Kosten informieren Eine klare Kostenübersicht  für die Pflegebedürftigen ausstellen 🔔 Diese Pflicht gilt nicht  für private Helfer wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte. 🔮 Ausblick: Dynamisierung ab 2028 Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung automatisch an die Preisentwicklung angepasst . Basis ist die durchschnittliche Inflationsrate der letzten drei Jahre.💬 Das Ziel: Die Leistungen sollen dauerhaft kaufkraftsicher  bleiben. 🔗 Weitere Infos 👉 Gesetzestext zum PUEG (Bundesgesundheitsministerium) 💬 Fazit: Der neue Gemeinsame Jahresbetrag ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu vereinfachen. Als Alltagsbegleiterin oder Unterstützungsnetzwerk-Partner:in solltest du diese Infos parat haben – denn du bist oft die erste Anlaufstelle für Betroffene!

  • 🤝💡 Selbstverantwortete vs. Anbieterverantwortete Senioren-WG: Welche Wohnform passt zu Ihnen?

    Bei der Suche nach der idealen Senioren-Wohngemeinschaft stoßen Sie auf verschiedene Begriffe: selbstverantwortete und anbieterverantwortete WGs. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Alltag? Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und hilft Ihnen bei der Entscheidung. Die selbstverantwortete Wohngemeinschaft: Selbstbestimmung im Fokus Was bedeutet "selbstverantwortet"? In einer selbstverantworteten WG treffen die Bewohner und ihre Angehörigen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam. Sie sind sozusagen die "Chefs" ihrer eigenen Wohngemeinschaft. Ihre Entscheidungsfreiheit umfasst: Auswahl neuer Mitbewohner Wahl des Pflegedienstes und Betreuungspersonals Gestaltung des Tagesablaufs und gemeinsamer Aktivitäten Organisation von Festen und Veranstaltungen Verwaltung der Haushaltskasse Entscheidungen über Renovierungen und Dekoration Vorteile der Selbstverantwortung: ✅ Maximale Selbstbestimmung und Flexibilität ✅ Individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Bewohner ✅ Familiäre Atmosphäre durch gemeinsame Entscheidungen ✅ Möglichkeit, eigene Traditionen und Gewohnheiten zu pflegen ✅ Oft kostengünstiger als anbieterverantwortete Alternativen Herausforderungen: ❗ Erfordert engagierte Angehörige oder Bevollmächtigte ❗ Mehr Organisationsaufwand ❗ Eigenverantwortung bei Konflikten und Problemen Die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft: Professionelle Betreuung Was bedeutet "anbieterverantwortet"? Hier übernimmt ein professioneller Träger oder Anbieter die Organisation und Verwaltung der WG. Die Bewohner können sich auf das Wohnen konzentrieren, während sich Profis um die Organisation kümmern. Der Anbieter übernimmt: Auswahl und Einstellung des Personals Verwaltung und Organisation des Alltags Qualitätssicherung der Pflege und Betreuung Konfliktmanagement Rechtliche und administrative Aufgaben Vorteile der Anbieterverantwortung: ✅ Professionelle Organisation und Verwaltung ✅ Weniger Aufwand für Angehörige ✅ Qualitätsstandards durch externe Kontrolle ✅ Fachliche Unterstützung bei Problemen Welche Wohnform passt zu Ihnen? Die selbstverantwortete WG ist ideal, wenn: Sie oder Ihre Angehörigen gerne mitbestimmen möchten Ihnen Individualität und Flexibilität wichtig sind Sie bereit sind, sich aktiv zu engagieren Sie Wert auf eine familiäre Atmosphäre legen Die anbieterverantwortete WG eignet sich, wenn: Sie sich weniger um Organisation kümmern möchten Ihnen professionelle Standards wichtig sind Die Angehörigen zeitlich stark eingeschränkt sind Sie Sicherheit durch externe Qualitätskontrolle schätzen Rechtliche Unterschiede im Überblick Selbstverantwortete WG: Unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Keine WTG-Aufsicht (Wohn- und Teilhabegesetz) Mehr Eigenverantwortung, weniger externe Kontrolle Anbieterverantwortete WG: Unterliegt dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW Regelmäßige Kontrollen durch WTG-Behörde Strenge Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten Unser Beratungsansatz bei Senioren WG mit Herz Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen: Ausführliche Bedarfsanalyse:  Was sind Ihre Prioritäten? Familiensituation berücksichtigen:  Wie viel können Angehörige beitragen? Individuelle Beratung:  Welche Form passt zu Ihrer Lebenssituation? Langfristige Perspektive:  Was passiert, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern? Fazit: Es gibt nicht die eine richtige Lösung Beide Wohnformen haben ihre Berechtigung und können zu einem erfüllten Leben im Alter beitragen. Entscheidend ist, dass die gewählte Form zu Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Möglichkeiten passt. Sie sind unsicher, welche Wohnform die richtige für Sie ist?  Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Weg zu Ihrem neuen Lebensabschnitt führt.

  • 🧓💬 Was kostet eine Alltagsbegleitung – und was zahlt die Pflegekasse?

    Immer mehr Senioren möchten auch im hohen Alter selbstbestimmt leben – und wünschen sich dabei Unterstützung im Alltag. Genau hier kommt die Alltagsbegleitung  ins Spiel. Doch was kostet dieser Service eigentlich? Und welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse ? In diesem Beitrag erklären wir dir alles Wichtige rund um die Finanzierung und zeigen, wie du die passende Unterstützung findest. 🧺 Was macht eine Alltagsbegleitung eigentlich? Alltagsbegleiter:innen unterstützen Senioren in ihrem täglichen Leben – ganz individuell und mit Herz. Dazu gehören zum Beispiel: Begleitung beim Einkaufen oder zu Arztterminen Unterstützung im Haushalt (z. B. Wäsche, Küche, leichte Reinigung) Gemeinsames Kochen, Spielen, Spazierengehen Gespräche und Gesellschaft gegen Einsamkeit Unterstützung bei Behördenpost oder einfachen organisatorischen Dingen Bei uns von Senioren WG mit Herz  steht vor allem der Mensch im Mittelpunkt: Zuhören, da sein, mitgestalten – für mehr Lebensfreude im Alter. 💶 Was kostet eine Alltagsbegleitung? Die Kosten hängen von Umfang, Häufigkeit und Region ab. Wir bei Senioren WG mit Herz  bieten unsere Unterstützung aktuell zu folgenden Konditionen an: 38 € pro Stunde (für Einzelpersonen, Paare oder kleinere Gruppen) Abrechnungen sind flexibel möglich – stundenweise oder als Paket. Unser Tipp: Die Kosten können oft zum großen Teil durch die Pflegekasse gedeckt werden  – dazu gleich mehr! ✅ Was zahlt die Pflegekasse? Wenn ein Pflegegrad vorliegt (Pflegegrad 1–5), hast du Anspruch auf bestimmte Entlastungsleistungen  gemäß §45b SGB XI. 💡 Wichtig:  Die Alltagsbegleitung ist ein sogenanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot  – dafür gibt es spezielle Zuschüsse. ➤ Monatlicher Entlastungsbetrag: 131€ pro Monat  (bei allen Pflegegraden, ab Pflegegrad 1) Dieser Betrag ist zweckgebunden  und kann für anerkannte Anbieter  wie uns verwendet werden. ➤ Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: Verhinderungspflege  (bei stundenweisen Einsätzen) Pflegesachleistungen  (wenn z. B. keine ambulante Pflegekraft genutzt wird) Privatleistungen  bei individuellen Zusatzwünschen Wir beraten dich gern, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst  – und wie du das Beste für dich oder deine Angehörigen herausholst.

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