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  • Aktualisierte Pflege-Informationen in 18 Sprachen – jetzt verfügbar! 🌍

    Gute Neuigkeiten für alle, die sich rund um das Thema Pflegeversicherung  informieren möchten: Der beliebte Handzettel „Leistungen der Pflegeversicherung“  wurde komplett überarbeitet und steht nun in 18 Sprachen  zur Verfügung! Das Informationsblatt bietet einen klaren Überblick über die wichtigsten Leistungen und Fachbegriffe der Pflegeversicherung  – ideal, um Ratsuchenden, Angehörigen oder Pflegebedürftigen den Zugang zu diesen Themen zu erleichtern. 💡 Was ist neu? Der Handzettel wurde an die Änderungen angepasst, die sich durch den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag  ergeben.Dieser wurde zum 01.07.2025  im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes  eingeführt und ermöglicht nun eine flexiblere Nutzung der Leistungen  für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 📚 Wer hat das ermöglicht? Die Übersetzungen wurden finanziert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ,mit Unterstützung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Mönchengladbach . Dafür ein herzliches Dankeschön! 💖 🔗 Hier geht’s zu den aktualisierten Materialien: 👉 https://alter-pflege-demenz-nrw.de/li/materialie/zur-weitergabe-an-ratsuchende-leistungen-der-pflegeversicherung/

  • Sonderthema: Der neue Gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

    💡 Was ist neu? Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kommen ab dem 1. Juli 2025 bedeutende Änderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Insbesondere die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege  wurden überarbeitet – und zusammengelegt. Stichwort: „Gemeinsamer Jahresbetrag“  – was kompliziert klingt, ist in Wahrheit eine große Erleichterung. ✅ Was bedeutet das konkret? Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen ein flexibler Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro  zur Verfügung – und zwar gemeinsam für Verhinderungs- und  Kurzzeitpflege . Das Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie! Bisher gab es zwei getrennte Budgets: 1.685 €  für Verhinderungspflege 1.854 €  für KurzzeitpflegeJetzt: ein gemeinsamer Topf. Und das Beste? ➕ Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt Die Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr  genutzt werden Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad oder im gleichen Haushalt) können zusätzliche Aufwendungen  wie Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zur Höhe des Gesamtbetrags erstattet bekommen Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte  weitergezahlt 🔁 Was passiert mit Leistungen, die schon im ersten Halbjahr 2025 genutzt wurden? Kein Geldverlust – aber: es wird angerechnet. Beispiel:Wenn im März 2025 bereits 1.391,50 € für eine Kurzzeitpflege ausgegeben wurden, reduziert sich der gemeinsame Jahresbetrag entsprechend. Übrig bleiben ab Juli noch 2.147,50 €. 👉 Wichtig: Auch die Dauer  (z. B. Pflegetage) wird mitgerechnet. 📝 Dokumentation & Informationspflicht Pflegedienste oder Einrichtungen, die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege leisten, müssen: Die Pflegekasse bis spätestens Ende des Folgemonats  über Dauer & Kosten informieren Eine klare Kostenübersicht  für die Pflegebedürftigen ausstellen 🔔 Diese Pflicht gilt nicht  für private Helfer wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte. 🔮 Ausblick: Dynamisierung ab 2028 Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung automatisch an die Preisentwicklung angepasst . Basis ist die durchschnittliche Inflationsrate der letzten drei Jahre.💬 Das Ziel: Die Leistungen sollen dauerhaft kaufkraftsicher  bleiben. 🔗 Weitere Infos 👉 Gesetzestext zum PUEG (Bundesgesundheitsministerium) 💬 Fazit: Der neue Gemeinsame Jahresbetrag ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu vereinfachen. Als Alltagsbegleiterin oder Unterstützungsnetzwerk-Partner:in solltest du diese Infos parat haben – denn du bist oft die erste Anlaufstelle für Betroffene!

  • 🤝💡 Selbstverantwortete vs. Anbieterverantwortete Senioren-WG: Welche Wohnform passt zu Ihnen?

    Bei der Suche nach der idealen Senioren-Wohngemeinschaft stoßen Sie auf verschiedene Begriffe: selbstverantwortete und anbieterverantwortete WGs. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Alltag? Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und hilft Ihnen bei der Entscheidung. Die selbstverantwortete Wohngemeinschaft: Selbstbestimmung im Fokus Was bedeutet "selbstverantwortet"? In einer selbstverantworteten WG treffen die Bewohner und ihre Angehörigen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam. Sie sind sozusagen die "Chefs" ihrer eigenen Wohngemeinschaft. Ihre Entscheidungsfreiheit umfasst: Auswahl neuer Mitbewohner Wahl des Pflegedienstes und Betreuungspersonals Gestaltung des Tagesablaufs und gemeinsamer Aktivitäten Organisation von Festen und Veranstaltungen Verwaltung der Haushaltskasse Entscheidungen über Renovierungen und Dekoration Vorteile der Selbstverantwortung: ✅ Maximale Selbstbestimmung und Flexibilität ✅ Individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Bewohner ✅ Familiäre Atmosphäre durch gemeinsame Entscheidungen ✅ Möglichkeit, eigene Traditionen und Gewohnheiten zu pflegen ✅ Oft kostengünstiger als anbieterverantwortete Alternativen Herausforderungen: ❗ Erfordert engagierte Angehörige oder Bevollmächtigte ❗ Mehr Organisationsaufwand ❗ Eigenverantwortung bei Konflikten und Problemen Die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft: Professionelle Betreuung Was bedeutet "anbieterverantwortet"? Hier übernimmt ein professioneller Träger oder Anbieter die Organisation und Verwaltung der WG. Die Bewohner können sich auf das Wohnen konzentrieren, während sich Profis um die Organisation kümmern. Der Anbieter übernimmt: Auswahl und Einstellung des Personals Verwaltung und Organisation des Alltags Qualitätssicherung der Pflege und Betreuung Konfliktmanagement Rechtliche und administrative Aufgaben Vorteile der Anbieterverantwortung: ✅ Professionelle Organisation und Verwaltung ✅ Weniger Aufwand für Angehörige ✅ Qualitätsstandards durch externe Kontrolle ✅ Fachliche Unterstützung bei Problemen Welche Wohnform passt zu Ihnen? Die selbstverantwortete WG ist ideal, wenn: Sie oder Ihre Angehörigen gerne mitbestimmen möchten Ihnen Individualität und Flexibilität wichtig sind Sie bereit sind, sich aktiv zu engagieren Sie Wert auf eine familiäre Atmosphäre legen Die anbieterverantwortete WG eignet sich, wenn: Sie sich weniger um Organisation kümmern möchten Ihnen professionelle Standards wichtig sind Die Angehörigen zeitlich stark eingeschränkt sind Sie Sicherheit durch externe Qualitätskontrolle schätzen Rechtliche Unterschiede im Überblick Selbstverantwortete WG: Unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Keine WTG-Aufsicht (Wohn- und Teilhabegesetz) Mehr Eigenverantwortung, weniger externe Kontrolle Anbieterverantwortete WG: Unterliegt dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW Regelmäßige Kontrollen durch WTG-Behörde Strenge Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten Unser Beratungsansatz bei Senioren WG mit Herz Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen: Ausführliche Bedarfsanalyse:  Was sind Ihre Prioritäten? Familiensituation berücksichtigen:  Wie viel können Angehörige beitragen? Individuelle Beratung:  Welche Form passt zu Ihrer Lebenssituation? Langfristige Perspektive:  Was passiert, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern? Fazit: Es gibt nicht die eine richtige Lösung Beide Wohnformen haben ihre Berechtigung und können zu einem erfüllten Leben im Alter beitragen. Entscheidend ist, dass die gewählte Form zu Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Möglichkeiten passt. Sie sind unsicher, welche Wohnform die richtige für Sie ist?  Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Weg zu Ihrem neuen Lebensabschnitt führt.

  • 🧓💬 Was kostet eine Alltagsbegleitung – und was zahlt die Pflegekasse?

    Immer mehr Senioren möchten auch im hohen Alter selbstbestimmt leben – und wünschen sich dabei Unterstützung im Alltag. Genau hier kommt die Alltagsbegleitung  ins Spiel. Doch was kostet dieser Service eigentlich? Und welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse ? In diesem Beitrag erklären wir dir alles Wichtige rund um die Finanzierung und zeigen, wie du die passende Unterstützung findest. 🧺 Was macht eine Alltagsbegleitung eigentlich? Alltagsbegleiter:innen unterstützen Senioren in ihrem täglichen Leben – ganz individuell und mit Herz. Dazu gehören zum Beispiel: Begleitung beim Einkaufen oder zu Arztterminen Unterstützung im Haushalt (z. B. Wäsche, Küche, leichte Reinigung) Gemeinsames Kochen, Spielen, Spazierengehen Gespräche und Gesellschaft gegen Einsamkeit Unterstützung bei Behördenpost oder einfachen organisatorischen Dingen Bei uns von Senioren WG mit Herz  steht vor allem der Mensch im Mittelpunkt: Zuhören, da sein, mitgestalten – für mehr Lebensfreude im Alter. 💶 Was kostet eine Alltagsbegleitung? Die Kosten hängen von Umfang, Häufigkeit und Region ab. Wir bei Senioren WG mit Herz  bieten unsere Unterstützung aktuell zu folgenden Konditionen an: 38 € pro Stunde (für Einzelpersonen, Paare oder kleinere Gruppen) Abrechnungen sind flexibel möglich – stundenweise oder als Paket. Unser Tipp: Die Kosten können oft zum großen Teil durch die Pflegekasse gedeckt werden  – dazu gleich mehr! ✅ Was zahlt die Pflegekasse? Wenn ein Pflegegrad vorliegt (Pflegegrad 1–5), hast du Anspruch auf bestimmte Entlastungsleistungen  gemäß §45b SGB XI. 💡 Wichtig:  Die Alltagsbegleitung ist ein sogenanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot  – dafür gibt es spezielle Zuschüsse. ➤ Monatlicher Entlastungsbetrag: 131€ pro Monat  (bei allen Pflegegraden, ab Pflegegrad 1) Dieser Betrag ist zweckgebunden  und kann für anerkannte Anbieter  wie uns verwendet werden. ➤ Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: Verhinderungspflege  (bei stundenweisen Einsätzen) Pflegesachleistungen  (wenn z. B. keine ambulante Pflegekraft genutzt wird) Privatleistungen  bei individuellen Zusatzwünschen Wir beraten dich gern, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst  – und wie du das Beste für dich oder deine Angehörigen herausholst.

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